FAQ

► Weshalb braucht es eine kieferorthopädische Behandlung?

Von Natur aus gibt es eine grosse Variation von Zahn- und Kieferstellungen, sowie Zahn- und Kieferformen. Nicht jede Abweichung von der Norm muss aber behandelt werden. Kieferorthopädische Behandlungen haben funktionelle und/ oder ästhetische Indikationen. Funktionelle Gründe können zu Fehlentwicklungen führen, welche auch zu Problemen beim Abbeissen, Kauen, Schlucken oder Sprechen führen können. Eine richtige Beziehung der Kiefer und eine gute Zahnstellung mit entsprechender Verzahnung sind Voraussetzung für eine optimale Funktion beim Kauen, Schlucken, Sprechen und für korrekten Mundschluss und Atmung. Oft werden Zahnfehlstellungen auch als ästhetisch störend empfunden.Zähne sind ein Blickfang. Schöne Zähne und eine gute Zahnstellung lassen uns unbeschwert lachen und erhöhen das Selbstwertgefühl. Zahn- und Kieferfehlstellungen führen oft erst bei Erwachsenen zu Problemen. So können sich z.B. Frontzähne verschachteln, d.h. sich neu oder verstärkt übereinander schieben. Das Aussehen wird zunehmend als unbefriedigend betrachtet und/oder es kommt zu funktionellen Problemen.

Mit den uns heute zu Verfügung stehenden Prophylaxemassnahmen, bleiben uns die eigenen Zähne in der Regel ein Leben lang erhalten. Wie auch in allen anderen Bereichen des Körpers, verändert sich das Kauorgan während des ganzen Lebens und damit verbunden ist häufig eine Veränderung bzw. Verschlechterung der Zahnstellung. Je besser die Zahnstellung bereits im Jugendalter war, desto kleiner sind diese Veränderungen und umso weniger kommt es langfristig zu funktionellen und/oder ästhetischen Beeinträchtigungen. Weiter ist die Zahnpflege bei gerade stehenden Zähne viel einfacher, denn gekippt und verwinkelt stehende Zähne bilden Schmutznischen, welche beim Zähneputzen nur sehr schwer erreicht werden. Daher bilden sich an diesen Stellen häufig Karies oder der Zahnhalteapparat wird geschwächt. Eine kieferorthopädische Behandlung schafft hier Abhilfe. Bei einer gesicherten und ausgeglichenen Verzahnung (Okklusion) wird verhindert, dass es im Kiefergelenk zu Fehlbelastungen und degenerativen Veränderungen kommt.

 

►  Benötigt mein Kind eine Korrektur?

Es ist angezeigt, eine erste kieferorthopädische Abklärung im Alter von 7 bis 8 Jahren durchführen zu lassen. Bei Kindern lassen sich viele kieferorthopädische Probleme einfacher und besser früh korrigieren und nicht erst, wenn das Kieferwachstum sich verlangsamt hat oder garabgeschlossen ist. Eine frühe Behandlung kann in bestimmten Fällen bedeuten, dass aufwendigere Massnahmen vermieden werden können. Bestimmte Behandlungen brauchen viel Zeit und vor allem genügend Kieferwachstum. Bei spätem Behandlungsbeginn können die Probleme unter Umständen nicht mehr optimal oder allenfalls nur noch in Kombination mit Chirurgie gelöst werden. Durch einen rechtzeitigen Untersuch beim Spezialisten erfahren die Eltern, ob ein kieferorthopädisches Problem ansteht. Ist ein Problem diagnostiziert, wird beurteilt, ob eine Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt angezeigt ist oder ob es sinnvoll ist zu warten, bis mehr bleibende Zähne in die Mundhöhle durchgebrochen sind. Werden beim Untersuch keine Probleme diagnostiziert, lernen die Eltern, ob allfällige Probleme sich noch entwickeln können, oder ob die Notwendigkeit einer Behandlung unwahrscheinlich ist.

 

Weshalb sollte die erste Abklärung mit 7 bis 8 Jahren stattfinden?

Im Alter von 7 bis 8 Jahren sind genügend bleibende Zähne vorhanden und genug Kieferwachstum hat stattgefunden, damit der Kieferorthopäde vorhandene Probleme diagnostizieren und zukünftige Probleme voraussehen kann. Im Alter von 7 Jahren sind in der Regel die ersten bleibenden Schneidezähne und die ersten bleibenden Molaren (Stockzähne) in die Mundhöhle durchgebrochen und Kreuzbisse, Engstände und vorstehende Zähen können beurteilt werden. Der Befund erlaubt die Beratung, ob eine Behandlung nötig ist oder nötig sein wird und welches der beste Zeitpunkt für eine Behandlung ist.

 

► Was sind die Vorteile einer frühen kieferorthopädischen Behandlung?

  • Ermöglicht die Beeinflussung des Kieferwachstums
  • Ermöglicht die Korrektur der Kieferbreite
  • Ermöglicht das Halten oder Kreieren von Platz für die durchbrechenden bleibenden Zähne
  • Ermöglicht die Beeinflussung der Durchbruchsrichtung bleibender Zähne
  • Verkleinert das Unfallrisiko bei vorstehenden Oberkieferfrontzähnen
  • Erlaubt die positive Beeinflussung von Sprach- oder Schluckproblemen
  • Vereinfacht und/oder verkürzt möglicherweise spätere Korrekturschritte
  • Verkleinert die Wahrscheinlichkeit von Durchbruchsstörungen und Retention bleibender Zähne (Zähne die im Kieferknochen stecken bleiben und nicht in die Mundhöhle durchbrechen können)

 

Wieso hat mein Kind erst jetzt eine Spange bekommen und die Nachbarstochter, welche gleich alt ist, ist bereits fertig mit der Behandlung?

Weil Mädchen oft früher den Zahnwechsel haben und bei Ihnen die Pubertät früher einsetzt, können sie in der Regel vor den Knaben gleichen Alters die kieferorthopädische Behandlung beginnen. Wenn dann auch noch die Wachstumsintensität und –richtung günstig ist, kann die Behandlungsdauer auch sehr kurz ausfallen. Ausserdem gibt es grössere individuelle Unterschiede beim Zeitpunkt des Zahnwechsels, was dazu führen kann, dass in diesem Beispiel der Knabe seine Zahnspange erst spät bekommt. Last but not least sind die Gebissabweichungen von Nachbarskindern in der Regel nicht die gleichen, somit vergleicht man Äpfel mit Birnen.

 

► Können Erwachsene auch kieferorthopädisch behandelt werden?

Ja. Bei gesunden und sanierten Zähnen ist, vorausgesetzt der Zahnhalteapparat ist ebenfalls gesund, eine kieferorthopädische Behandlung praktisch immer möglich. Zähne können grundsätzlich ein ganzes Leben lang bewegt werden.

Ein grosser Unterschied zu Kindern oder Jugendlichen besteht darin, dass bei Erwachsenen die Kieferknochen nicht mehr wachsen und somit gewisse Fehlstellungen, wie zum Beilspiel ein zurückliegender Unterkiefer und ein offener Biss, häufig nur mit Hilfe eines kieferchirurgischen Eingriffes korrigiert werden können. Viele Erwachsene wählen unsichtbare oder fast unsichtbare Zahnspangen.

Ca. 15% unserer Patienten sind erwachsen.

 

► Ist eine kieferorthopädische Behandlung schmerzhaft?

Die Spange übt Kräfte auf die Zähne, den Kiefer und das umliegende Weichgewebe aus. Dies wird nicht sofort, aber einige Stunden später als unangenehm empfunden. Allerdings ist das Empfinden jedes Einzelnen sehr unterschiedlich. Die einen berichten in der Anfangsphase von fast keinen, die anderen von mittleren Schmerzen. Nach drei bis fünf Tagen verschwinden diese in der Regel. Zudem können zu Beginn an der Mundschleimhaut oder Zunge Reibe- oder Druckstellen entstehen, welche durch Abdecken der verursachenden Stellen mit Wachs, Silikon oder zahnschondendem Kaugummi vermieden werden.

 

► Machen Brackets die Zähne kaputt?

Brackets werden mit einem Spezialkleber auf die zuvor gereinigten Zahnoberflächen geklebt. Der Zahnschmelz bleibt absolut unversehrt. Einzig und allein mangelnde Hygiene führt zu einer Schädigung des Zahnes. Daher ist auf die Mundhygiene während der Bracket-Tragezeit besonders zu achten.


 

► Was kostet eine erste Abklärung und Beratung?

Eine erste Abklärung und Beratung einer kinischen Untersuchung (ohne Röntgenbilder, Modelle und Fotos) kostet rund CHF100.-

Werden zur weiteren Abklärung Röntgenbilder, Modelle und Fotos erstellt, so kostet dies etwa  CHF 1100.-. Darin eingschlossen sind die genaue Analyse des Falles sowie eine ausführliche Besprechung des Behandlungsplanes und Kostenvoranschlages.

Die einzelnen Behandlung werden schrittweise abgerechnet und detailliert nach dem SSO-Tarif in Rechnung gestellt. Der einzelne Taxpunkt wird in unserer Praxis für Privatpatienten zu 3.50 CHF abgerechnet. Der Sozialversicherungstarif für IV, SUVA, Grundversicherung und Sozialamt rechnet mit einem Taxpunktwert von 3.10 CHF.

 

Was passiert beim ersten Termin?

Der erste Termin ist ein Untersuchungs- und Beratungstermin. Der Kiefer und die Zähne werden detailliert angeschaut und der Patient wird darüber aufgeklärt, ob und wann eine Behandlung notwendig und sinnvoll ist. Wenn eine Behandlung indiziert ist oder gewünscht wird, werden kieferorthopädische Planungsunterlagen (Fotos, Röntgenbilder, Abdrücke von den Zähnen) erstellt, welche für die Behandlungsplanung ausgewertet werden.


 

► Was bezahlt die Krankenkasse?

Das gesamtschweizerisch gültige Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Krankenkassen nur bei genau definierten Krankheitsbildern zur Übernahme der Kosten einer Kieferorthopädiebehandlung. Jede Krankenversicherung bietet eine reine Zahnversicherung für alle Arten von Zahnbehandlungen wie die vorgängig genannten Füllungen an und übernimmt ebenfalls die Kosten der Kieferorthopädie-Behandlung wenigstens teilweise. Zu deren Abschluss ist eine zahnärztliche Begutachtung notwendig. Ist bereits ein Problem festgestellt, kann eine solche Versicherung jedoch meist nicht ohne Vorbehalt abgeschlossen werden.

Viele Versicherungen bieten in Zusatzversicherungen, eine Beteiligung an Kosten kieferorthopädischer Behandlungen von 50 bis sogar 75% an. Diese Zusatzversicherungen beteiligen sich jedoch nicht an anderen Kosten für Zahnbehandlungen wie z.B. Füllungen. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

 

► Wann bezahlt die Invalidenversicherung?

Bei weit von der Norm abweichender Kieferposition übernimmt die Invalidenversicherung die Gesamtkosten für eine kieferorthopädische Behandlung bis zum Abschluss des zwanzigsten Lebensjahres. Die Abweichung ist auf dem seitlichen Röntgenbild durch den Schweizerischer Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zu bestimmen. Ebenfalls können unter bestimmten Bedingungen bei überzähligen Zähnen (sofern eine kieferorthopädische Apparatur notwendig ist) und bei fehlenden Zähnen oder Zähnen mit Durchbruchsstörungen (mind. 4 pro Kiefer oder 2 nebeneinander liegenden Zähnen) sowie bei schweren Schluck- und Atemstörungen, die im ersten Lebensjahr auftreten, Ansprüche auf Kostenübernahme durch die IV geltend gemacht werden. In der Invalidenversicherung sind alle in der Schweiz wohnenden Schweizerbürger und ein Grossteil der Ausländer, je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer in der Schweiz, versichert.

 

► Wie lange dauert eine Behandlung?

Dies ist abhängig von der Komplexität der Zahn- und Kieferfehlstellung. Manchmal reichen schon wenige Monate, um eine Zahnfehlstellung zu korrigieren, während bei komplexeren Fehlstellungen mehrere Jahre behandelt werden muss. Im Schnitt dauert eine Behandlung zwischen zwei bis drei Jahren. Behandlungen, welche länger als vier oder fünf Jahre gehen, sind jedoch eine grosse Ausnahme und je fleissiger die Apparaturen getragen werden, desto schneller wird das Behandlungsergebnis erreicht.

 

► Müssen die Zähne nach einer Behandlung stabilisiert werden?

Ja. Die Zähne können sich lebenslänglich verschieben. Diese Phase der Therapie wird Retentions- oder Stabilisierungsphase bezeichnet. Dies geschieht einerseits mit festsitzenden Retainern, die hinter den Frontzähnen befestigt sind und nicht sichtbar sind, und andererseits mit abnehmbaren Apparaturen, die während einer individuell gewählten Zeit getragen werden müssen.