kosten

Die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung werden nach dem SSO-Tarif (schweizerischer Zahnarzt-Tarif) abgerechnet und richten sich nach dem Schweregrad der Fehlstellung und der jeweiligen Komplexität der notwendigen oder gewünschten Behandlung und der zu erwartenden Behandlungsdauer. Die Abrechnung der Honorare kann nach Ihren individuell Bedürfnissen und Wünschen angepasst werden (z.Bsp. durch Ratenzahlungen).  Eine schriftliche Kostenorientierung wird vor jeder Behandlung abgegeben.


Kostenpauschalen für die erste Beratung und die umfassende Fallanalyse

Eine erste Abklärung und Beratung nach einer kieferorthopädischen Untersuchung (ohne Röntgenbilder, Modelle und Fotos) kostet rund CHF 100.-

Werden zur weiteren Abklärung Röntgenbilder, Modelle und Fotos erstellt, so kostet dies etwa  1200- CHF. Darin eingeschlossen sind die genaue Analyse des Falles sowie eine ausführliche Besprechung des Behandlungsplanes und Kostenvoranschlages.

 

Taxpunkt

Die einzelnen Behandlungen werden schrittweise abgerechnet und detailliert nach dem SSO-Tarif in Rechnung gestellt. Die aktuellenTaxpunktwerte in unserer Praxis betragen gemäss dem vertraglich festgelegten Sozialversicherungstarif (IV, SUVA, KVG) Fr. 3.10.- und gemäss dem Privatpatienten-Tarif  Fr. 3.50.-


Welche Fälle werden von der Invalidenversicherung (IV) übernommen?

Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH) ist Gutachter der Invalidenversicherung (IV). Die Beurteilung für eine Kostenübernahme erfolgt nach klar definierten Kriterien, welche in der Verordnung der IV (GgV) aufgelistet sind. Fälle, welche diese Kriterien erfüllen, werden als sog. „Geburtsgebrechen“ bei der IV angemeldet. Jeder Fall wird vor der Behandlung auf diese Kriterien vom Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH) überprüft.

 

Zahlt die Krankenkasse etwas an die kieferorthopädische Behandlung ?

Aus der Grundversicherung werden nur in klar definierten Diagnosen, welche einen sogenannten „Krankheitswert“ haben, die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernommen. Es handelt sich dabei um Pflichtleistungen. Dazu gehört zum Beispiel auch das Einreihen von retinierten Zähnen mit Krankheitswert.

In der überwiegenden Mehrzahl von kieferorthopädischen Behandlungen müssen die Kosten vom Patienten getragen werden. Viele Versicherungen bieten jedoch über Zusatzver-sicherungen Kostenbeteiligungen in unterschiedlichen Formen an. So wird wenigstens ein  Teil der Behandlungskosten durch die Krankenkasse gedeckt. Ein Vergleich der verschiedenen Produkte lohnt sich.
Wichtig: Es empfiehlt sich frühzeitig, im Vorkindergartenalter, eine entsprechende Zusatzversicherung zur Krankenversicherung abzuschliessen. Diese übernimmt dann je nach Versicherungsmodell einen Teil der Behandlung. Ein später Wechsel der Zusatzversicherung könnte zum Verlust der vollen Versicherungsleistungen führen.

Kontakt

Dr. med. dent. Ladislav Havranek
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)
Im Nordhaus 3
5400 Baden

Tel.  

056 222 10 00

Fax  

056 222 10 40